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Informationen zur Wertermittlung

Verkehrswert (§194 BauGB)
Der Verkehrswert wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstandes der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.

Vergleichswertverfahren
Das Vergleichswertverfahren leitet den Verkehrswert aus den Kaufpreisen von Grundstücken ab, die mit dem Wertermittlungsobjekt direkt oder indirekt zu vergleichen sind. Der Bodenwert ist in der Regel durch das Vergleichswertverfahren zu ermitteln.

Ertragswertverfahren
Für Grundstücke, die Renditeobjekte darstellen, wo z. B. die Vermietung im Vordergrund steht und für die im gewöhnlichen Geschäftsverkehr eine Beziehung zwischen einer Investition und dem Verkehrswert einerseits und der Rendite andererseits gegeben ist, wenn also der aus dem Grundstück erzielbare Ertrag von vorrangiger Bedeutung für den Wert des Grundstücks ist.

Sachwertverfahren
Das Sachwertverfahren wird angewendet, wenn die Bausubstanz bei der Beurteilung des Wertes im Vordergrund steht. 

Discounted Cash-Flow
Eine Alternative zum Ertragswertverfahren, bei der der Bodenwert aus einer vollständigen Ertrags- und Aufwandsanalyse ermittelt wird. Diese Methode kann zur einer Investorenmethode unter Einbeziehung der Kapitalkosten und eines Unternehmergewinnes erweitert werden.


ALLGEMEINES:

Der Verkehrswert ist das Ergebnis aus dem bzw. den angewandten Wertermittlungsverfahren unter Berücksichtigung der Lage auf dem Grundstückmarkt.

Um die Verfahren der Wertermittlung korrekt anzuwenden ist die Kenntnis der Verfahrensvorschriften zwingend erforderlich.


GRUNDLAGEN DER WERTERMITTLUNG:

Baugesetzbuch (BauGB)

Wertermittlungsverordnung (WertV)

Wertermittlungsrichtlinien (WertR)

Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)

 
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